Kita Betreuung

Eingangspraktikum

Erste Pädagogische Erfahrungen sammeln
Kita Betreuung
Foto: Adobe Stock

Das Eingangspraktikum

Ab Immatrikulation WiSe 2022/2023 müssen alle Studierenden ein Eingangspraktikum von mind. 240 Stunden in maximal zwei Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit ableisten (Kinder und/oder Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren).

In diesem Eingangspraktikum sollen erste pädagogische Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesammelt werden. Auf diese Weise soll ganz praktisch erfahren werden, welche Aufgaben und Pflichten Erwachsene haben und über welche Kompetenzen diese verfügen müssen, wenn sie (Teil-)Verantwortung für Kinder oder Jugendliche übernehmen und damit ein erster Eindruck von den Anforderungen an Ihren Wunschberuf entstehen. Das Eingangspraktikum dient hierbei als Selbsterprobung, nicht als Eignungsprüfung.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Eingangspraktikum. Wenn Sie weitere Fragen haben oder unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als Eingangspraktikum anerkannt werden kann, schreiben Sie eine E-Mail an eingangspraktikum@uni-jena.de.

Hinweis

Die Anerkennung Ihres Eingangspraktikums ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester. Für die Anerkennung werden Nachweise über die absolvierten Stunden, ein ausgefüllter Reflexionsbogen sowie ab Immatrikulationsjahrgang 2023/24 der Nachweis über den Besuch der zweistündigen Reflexionskonsultation benötigt (Vorlagen im Downloadbereich).

Alle wichtigen Informationen zum Eingangspraktikum

  • Wann sollte ich das Eingangspraktikum absolvieren?

    Wir empfehlen generell, das Praktikum so früh wie möglich - optimaler Weise vor Studienbeginn - zu absolvieren, um nicht in Konflikt mit in der vorlesungsfreien Zeit anstehenden Prüfungsleisten (Klausuren, Hausarbeiten, Laborpraktika) oder sonstigen Tätigkeiten (Ferienjobs, Urlaub, etc.) zu geraten. Die Tätigkeit darf nicht länger als 3 Jahre ab Immatrikulation an der FSU Jena in einem Lehramtsstudiengang zurückliegen.

    Wichtig: Die Anerkennung Ihres Eingangspraktikums ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester. Das Eingangspraktikum inkl. Reflexionskonsultation ist daher bis zum 31.08. des Jahres, in dem das Praxissemester angemeldet wird (in der Regel zu Beginn des 3. Semesters), zu absolvieren, um eine Buchung der Leistung bis zum Beginn des Anmeldezeitraums für das Praxissemester (in der Regel 15.10.) zu gewährleisten. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Unterlagen bis Ende Juli des Jahres der Anmeldung für das Praxissemester einzureichen, so dass Sie spätestens im August noch an der Reflexionskonsultation teilnehmen können.

  • Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

    In der Regel sind (angehende) Studierende angehalten, sich Praktikumsplätze selbstständig zu suchen. Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung kann jedoch in Einzelfällen behilflich sein. Außerdem bemüht sich das Referat für LehrämterExterner Link des Studierendenrates aktuelle Angebote für Praktika zu veröffentlichen. Kooperierende Einrichtungen sind auch im unteren Teil dieser Seite sowie auf Instagram lehrerbildung_jena zu finden.

  • Welche Tätigkeiten werden (unter welchen Kriterien) als Eingangspraktikum anerkannt?

    Grundsätzliche Kriterien für die Anerkennung:

    • mind. 240 Stunden
    • max. zwei Einrichtungen
    • pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 3-18 Jahren
    • Vollziehen eines Perspektiven- und Rollenwechsels von der Schülerin/vom Schüler hin zu einer pädagogisch tätigen Person
    • Exploration von neuen, unbekannten institutionellen Kontexten
    • nicht länger als drei Jahre ab Immatrikulation an der FSU Jena in einem Lehramtsstudiengang zurückliegend

    Anerkennbare und geeignete Tätigkeiten sind z.B.:

    • pädagogische Tätigkeiten im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienst
    • Praktikum in einer Schule oder im Hort
    • Praktikum im Kindergarten
    • Teilnahme an Kinderfreizeiten einschließlich Vorbereitungstreffen (Erwerb der Jugendleiter:innencard o. ä.) (Bitte beachten Sie, dass hierbei auch bei einer ganztägigen Betreuung maximal 10 Stunden pro Tag anerkannt werden können.)
    • Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenhilfe in professionellen Einrichtungen (z. B. Schülerhilfe oder Lernkreis in einer Schule etc.)
    • pädagogische Tätigkeiten im Ausland

    Teilweise anerkennbar (mit 100 Stunden) sind z.B.:

    • Trainertätigkeit in einem Sportverein
    • Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr
    • Leitung einer Schul-AG

    Nicht anerkennbare Tätigkeiten sind z.B.:

    • Tätigkeiten im privaten Bereich (Kinderbetreuung, private Nachhilfe, Erziehung eigener Kinder, Au pair)
    • Tätigkeiten in Einrichtungen, die nicht auf Kinder- und Jugendhilfe spezialisiert sind (z. B. Pflegeeinrichtungen)
    • Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung, Arbeit ausschließlich mit Erwachsenen (18 Jahre und älter)
    • Schulische Betriebspraktika, Schülerpraktikum (Berufsorientierungspraktikum im Rahmen der eigenen Schulzeit)
    • Kinderanimation bei Reiseveranstaltern

    Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung behält sich das Recht auf Einzelfallentscheidungen vor. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als Eingangspraktikum anerkannt werden kann, schreiben Sie eine E-Mail an eingangspraktikum@uni-jena.de.

  • Was gilt es beim Versicherungsschutz zu beachten?

    Beim Eingangspraktikum handelt es sich um ein, dem Studium vorgelagertes Praktikum. Ein Versicherungsschutz durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht daher grundsätzlich nicht (weiterhin wird durch die Universität keine Vorlage für eine Praktikumsvereinbarung zur Verfügung gestellt). 

    • Gesetzliche Unfallversicherung: In der Regel besteht ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die Praktikumsstelle.
    • Krankenversicherung: Bis 25 Jahre besteht über die Eltern Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung. Ausnahme: Sie verdienen mehr als 450 Euro im Monat bei dem Praktikum. Dann müssen Sie sich selbst versichern und die Beiträge zur Versicherung werden vom Gehalt abgezogen. Sind Sie älter als 25 Jahre, müssen Sie sich i.d.R. ebenfalls selbst krankenversichern, bei unvergüteten Praktika zahlt jedoch nur der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag.
    • Es wird angeraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es lohnt sich zu prüfen, ob noch ein privater Haftpflichtversicherungsschutz über die Eltern besteht, auch wenn Sie nicht mehr zuhause wohnen. In der Regel gilt der Versicherungsschutz bis zum Abschluss der ersten Ausbildung und bei Praktika unter 6 Monaten.

    Beachten Sie aber, dass eine andere Beurteilung des Versicherungsschutzes in abweichend gestalteten Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden kann. Fragen Sie daher ggf. bei den Versicherungsträgern und, für den Unfallschutz, bei der Praktikumsstelle nach.

  • Welche Nachweise muss ich zur Anerkennung des Eingangspraktikums erbringen?

    Sie benötigen einen Nachweis der Praktikumseinrichtung(en) über die abgeleisteten Stunden. Eine Vorlage finden Sie in unserem Downloadbereich: Digital ausfüllbare Formulare in deutsch und englisch, Vorlage ohne Briefkopf (die Praktikumseinrichtung kann die Datei bei Bedarf direkt in ihren individuellen Briefkopf einbinden oder darauf ausdrucken).

    Sollte nicht diese Vorlagen verwendet werden, ist darauf zu achten, dass die Bescheinigung folgende Angaben enthält:

    • den vollständigen Namen der Praktikant:in
    • den Zeitraum und den Umfang der geleisteten Stunden
    • die Art der Tätigkeit (Aufgaben)
    • eine Unterschrift, einen Stempel der Institution, o.ä.

    Des Weiteren ist ein Reflexionsbogen einzureichen. Auch bei Absolvierung in zwei Einrichtungen ist nur ein Reflexionsbogen für die Tätigkeit in einer der beiden Einrichtungen erforderlich.

    Senden Sie Ihre(n) Nachweis(e) und den Reflexionsbogen an eingangspraktikum@uni-jena.de.

    Sollte Ihr Reflexionsbogen oder die Nachweise überarbeitungsbedürftig sein oder Ihre Tätigkeit nicht anerkennbar sein, informieren wir Sie unverzüglich und bitten Sie um eine Neueinreichung. Wenn Sie Ihre Überarbeitungen oder Ergänzungen einreichen, informieren Sie uns bitte darüber, dass das eingereichte Dokument eine Überarbeitung/Ergänzung ist, damit eine komplikationslose Zuordnung möglich ist.

    Ab Immatrikulation im WiSe 2023/24 sind Sie außerdem verpflichtet, nach bestätigter Einreichung Ihrer Unterlagen, an einer 2-stündigen Reflexionskonsultation teilzunehmen (weitere Informationen unten). Erst nach Teilnahme an der Reflexionskonsultation wird Ihr Eingangspraktikum vollständig anerkannt.

  • Reflexionskonsultation

    Ab Immatrikulation im WiSe 2023/24 müssen alle Studierenden zur Anerkennung des Eingangspraktikums eine 2-stündige Reflexionskonsultation besuchen.

    Sobald Sie Ihre(n) Nachweis(e) und Ihren Reflexionsbogen per E-Mail eingereicht und eine Bestätigung erhalten haben, können Sie sich für einen Termin zur Reflexionskonsultation anmelden. Die Einwahl zu einem Termin erfolgt über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail.

    Termine für die 2-stündige Reflexionskonsultation werden mehrfach im Semester angeboten. Sollten Sie an keinem der angebotenen Termine eine Teilnahme ermöglichen können, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an eingangspraktikum@uni-jena.de.

    Ziel der Konsultation ist eine vertiefte Reflexion Ihrer Erfahrungen im Eingangspraktikum und die Verknüpfung mit Ihrem weiteren Studienverlauf. Das Konzept wurde von den Referentinnen für professionsbezogene Beratung entwickelt und wird von Lehramtsstudierenden höherer Semester durchgeführt. In der Reflexionskonsultation entwickeln Sie gemeinsam in einer kleinen Gruppe (ca. 12-16 Lehramtsstudierende) ein Selbstverständnis für Ihre Motivation für den Lehrerberuf, Ihre Stärken und Ihre Entwicklungsbereiche. Des Weiteren tauschen Sie sich mit Ihren Kommiliton:innen über Ihre Erwartungen und Ziele aus, wobei Ihnen die studentischen Mitarbeiterinnen des ZLB mit ihrem Know-How und ihren Erfahrungen zur Seite stehen.

  • Wie sehe ich, ob mein Eingangspraktikum vollständig anerkannt ist?

    Sobald das Eingangspraktikum anerkannt ist, wird dieses in Friedolin in der Notenübersicht unter "sonstige studienbezogene Leistungen" als "anerkannt" verbucht. Ein Schein wird nicht ausgestellt. Studierende im 1. Fachsemester beider Fächer sehen das verbuchte Eingangspraktikum in der Notenübersicht zum Teil erst, wenn eine Note in einem Modul verbucht wurde.

  • Ich studiere Doppelfach Musik oder Kunst: Muss ich etwas beachten?

    Es gelten dieselben Anerkennungskriterien. Bei Fragen schreiben Sie uns eine E-Mail an eingangspraktikum@uni-jena.de.

    Ihre(n) Nachweis(e) und Ihren Reflexionsbogen schicken Sie bitte an eingangspraktikum@uni-jena.de.

    Ihre Unterlagen für die Anmeldung zum Praxissemester (Studienbescheinigung, Leistungsübersicht) schicken sie bitte an praktikumsamt@uni-jena.de. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung des Praxissemesters finden Sie hierExterner Link.

  • Ich bin Hochschulwechsler/in. Kann ich mir bereits absolvierte Praktika anrechnen lassen?

    Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule ein Lehramtsstudium oder pädagogisches Studium begonnen haben und dafür ein Praktikum absolvieren und einreichen mussten, prüfen wir Ihren Fall gesondert. Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen und schicken bereits vorhandene Nachweise an eingangspraktikum@uni-jena.de.

  • Sonderregelung Corona (betrifft Immatrikulationsjahrgänge 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und SoSe 2022)

    Aufgrund der coronabedingten Zugangsbeschränkungen in für das Eingangspraktikum relevanten Einrichtungen wurde das Eingangspraktikum für eine begrenzte Zeit ausgesetzt.

    Für die Immatrikulationsjahrgänge 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022 und Einsteiger im SoSe 2022 in den Lehramtsstudiengängen wird aufgrund der Corona-Pandemie das Eingangspraktikum als Voraussetzung für die Anmeldung zum Praxissemester ausgesetzt. 

    In Friedolin wurde eine separate Prüfungsnummer (998) kreiert, um die Sondersituation abzubilden.

    Eine freiwillige Abgabe von Praktikumsleistungen ist jederzeit möglich.

  • Immatrikulation vor WiSe 2019/2020

    Wenn Sie sich vor dem WiSe 2019/2020 immatrikuliert haben, müssen Sie insgesamt mind. 320 Stunden in maximal zwei Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit als Eingangspraktikum ableisten.

Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns per Mail, telefonisch oder kommen Sie in die offene Sprechzeit auf Zoom.

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