Staatsexamensprüfung

Erste Staatsexamensprüfung

Überblick über Ablauf und Struktur
Staatsexamensprüfung
Foto: pixabay

An der Universität schließen Sie mit dem 1. Staatsexamen ab. Alle Informationen und rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Seite des Landesprüfungsamtes für Lehrämter. 

Eine Infoveranstaltung wird zweimal im Jahr vom Lehramtsreferat (Studierendenvertretung der Lehrämter)Externer Link in den jeweiligen Anmeldezeiträumen durchgeführt. Rechtsbindende Informationen erhalten Sie jedoch noch beim Landesprüfungsamt für Lehrämter. 

Das 1. Staatsexamen besteht aus dem ersten und zweiten Prüfungsabschnitt. Für beide ist eine Anmeldung in einem vorgegebenen Zeitraum zwingend notwendig. Normalerweise beginnt die Anmeldung für das Wintersemester im Juni/Juli bzw. im Januar für das Sommersemester. Auch die Terminablaufpläne sind auf der Seite des Landesprüfungsamt für Lehrämter zu finden. Zusätzlich müssen die Prüfungen auch in Friedolin angemeldet werden. 

Ablauf 1. Staatsexamen

  • 1. Prüfungsabschnitt I schriftliche & mündliche Prüfungen

    Voraussetzungen:

    Abgeschlossenes Praxissemester und 125 LP (Regelschule) bzw. 155 LP (Gymnasium. 

    Ablauf:

    Für den ersten Prüfungsabschnitt werden insgesamt 8 Prüfungen abgelegt:

    • Eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in den Bildungswissenschaften. Eine davon muss in der Schulpädagogik abgelegt werden. 
    • Pro Unterrichtsfach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft und eine mündliche Prüfung in der Fachdidaktik. Prüfungsbereiche der jeweiligen Fächer können den Anmeldeformularen zum 1. Prüfungsabschnitt entnommen werden (Gymnasiumpdf, 298 kb & RegelschuleExterner Link).

    Die Prüfungen werden vom Landesprüfungsamt für Lehrämter organisiert. Sonderregelungen der Universität (wie im Rahmen der Covid-19-Pandemie) können nicht auf die Staatsexamensprüfungen übertragen werden. 

  • 2. Prüfungsabschnitt I wissenschaftliche Hausarbeit

    Voraussetzungen:

    Nachweis von 195 LP (Regelschule) bzw. 225 LP (Gymnasium). Leistungspunkte für andere Vorbereitungsmodule werden hier nicht miteinberechnet. 

    Ablauf:

    Zur Anmeldung muss bereits ein Thema eingereicht werden. Zwei Prüfer:innen müssen dieses Thema in der Anmeldung bestätigen. Daher frühzeitig nach Bereichen und Dozierenden für die wissenschaftliche Prüfung umsehen. 

    Im April bzw. Oktober schickt das Landesprüfungsamt die Bescheide, ab dann kann die Arbeit offiziell beginnen. Umfang und Anforderungen hängen vom Fach und den Dozierenden ab. Abgabe findet im August bzw. im Februar statt. 

  • Prüfung Erweiterungsprüfung

    Voraussetzungen:

    Abgeschlossenes Lehramtsstudium der ersten beiden Fächer. 

    Zusätzlich wird ein Nachweis über eine Bescheinigung eines Fachgesprächs mit einem Prüfer über ein Selbststudium gefordert. Je nach Fach variiert der Anspruch an die Selbststudiumsleistung, daher ist es sinnvoll diese rechtzeitig in Erfahrung zu bringen. 

    Ablauf:

    • Eine schriftliche und eine mündliche Prüfung in der Fachwissenschaft und eine mündliche Prüfung in der Fachdidaktik. Prüfungsbereiche der jeweiligen Fächer können den Anmeldeformularen zum 1. Prüfungsabschnitt entnommen werden (GymnasiumExterner Link & RegelschuleExterner Link).

     

Landesprüfungsamt für Lehrämter

Öffnungszeiten:
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag geschlossen

Postanschrift:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Landesprüfungsamt für Lehrämter
Außenstelle Jena
Carl-Zeiss-Platz 1
07743 Jena