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FAQs Praxissemester

Häufig gestellte Fragen.
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    Praxissemesterordnung

    Neubekanntmachung der Ordnung für das Praxissemester in Lehramtsstudiengängen nach dem Jenaer Modell der Lehrerbildung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Praxissemesterordnung) vom 22. Dezember 2016

Fragen vor und nach der Anmeldung

  • 1. Was ist das Praxissemester?

    Das Praxissemester wird regulär im 5. oder 6. Fachsemester des Studiums absolviert, kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. im 7., 8. oder 9. Semester) durchgeführt werden. Letzteres ist häufig der Fall, wenn ein Fachwechsel vorgenommen wurde oder aus einer anderen Hochschule oder einem anderen Studiengang in das Lehramtsstudium in Jena gewechselt wurde. Im Praxissemester werden über den Zeitraum eines Schulhalbjahres erste praktische Erfahrungen gesammelt. Während die ersten 4 Wochentage direkt an der Schule verbracht werden, dient der Freitag dazu, die gewonnenen Erfahrungen an der Universität in den Bereichen Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik theoretisch zu betrachten und zu reflektieren. Durch dieses Konzept soll eine Verzahnung von Theorie und Praxis gewährt werden.

  • 2. Wann und wo ist die Anmeldung zum Praxissemester möglich?

    Die Anmeldung findet einmal jährlich vom 15.10.-31.10. über ein Onlineformular für das gesamte darauffolgende Schuljahr statt. Dieses wird während des Anmeldezeitraums auf der Homepage des ZLBs freigeschaltet. Zu beachten ist hierbei, dass der Anmeldezeitraum sowohl für das Praxissemester im 5. als auch im 6. Semester gilt.

  • 3. Welche allgemeinen Voraussetzungen bestehen zur Anmeldung zum Praxissemester?

    Die Voraussetzungen zur Anmeldung zum Praxissemester sind:

    • 20 Leistungspunkte in jeweils beiden Lehramtsfächern (dies kann bereits Fachdidaktikveranstaltungen beinhalten, wie sich die 20 Leistungspunkte zusammensetzen, spielt keine Rolle),
    • 10 Leistungspunkte in Erziehungswissenschaften (zu erreichen durch die vollständige Absolvierung des Moduls L1/L1a),
    • ein Eingangspraktikum 240 Stunden,
    • bei Lehramtsfach Sport: Erste-Hilfe-Schein und Rettungsschwimmerschein.

    Sollten offene Leistungen aus dem letzten Sommersemester vorliegen oder die 20/20/10 Leistungspunkte noch nicht erreicht sein, ist unter Auflage eine vorbehaltliche Anmeldung zum Praxissemester möglich. Nähere Informationen können der FAQ "Kann eine Anmeldung zum Praxissemester erfolgen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?" entnommen werden.

  • 4. Kann eine Anmeldung zum Praxissemester erfolgen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind?

    Ja. Hier gilt jedoch zu unterscheiden, ob studien- oder nicht-studienbedingte Gründe vorliegen. Liegen nicht-studienbedingte Gründe vor, ist eine Anmeldung nicht möglich. Ebenso, wenn ein Eingangspraktikum von weniger als 240 Stunden erbracht wurde.

    Es fehlen Leistungspunkte in den Lehramtsfächern und/oder Erziehungswissenschaft:

    • Liegen studienbedingte Gründe vor? (z.B. Hochschulwechsel, Fachrichtungswechsel (Ausnahme 1./3. Fachsemester: hier Anmeldung nur über Nachrückerliste möglich), Studiengangswechsel, Überschneidungen von Modulen (Nachweispflicht durch Belegwunsch in Friedolin), Nichtzulassung zu Modulen, nichtbestandene Prüfungen bzw. Prüfungen im 2. oder 3. Versuch, noch offene Leistungen aus dem vorherigen Sommersemester (z.B. Hausarbeiten). In diesen Fällen kann eine Anmeldung zum Praxissemester unter Vorbehalt erfolgen. Die Voraussetzungen müssen jedoch bis Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters erfüllt sein. Ansonsten wird der Platz an Kandidaten/innen der Nachrückerliste vergeben.
    • Liegen keine studienbedingten Gründe vor? Die Anmeldung ist nur auf einer Nachrückerliste möglich, es wird primär keine Schule gesucht.

    Es fehlt das Eingangspraktikum:

    • Liegt dem Praktikumsamt kein Eingangspraktikum von 240 Stunden vor, kann keine Anmeldung zum Praxissemester vorgenommen werden.
  • 5. Was ist zu tun, wenn aus dem vergangenen Sommersemester noch offene Leistungen bestehen und dadurch die erforderlichen Leistungspunkte zur Anmeldung noch nicht vorliegen?

    In einem solchen Fall kann unter Vorbehalt eine reguläre Anmeldung über das Onlineformular erfolgen. Das Praktikumsamt hat Zugang zu den Prüfungsdaten, so dass auch verlängerte Hausarbeitsfristen, 2. Prüfungsversuche etc. eingesehen werden können. Sobald die offenen Leistungen in Friedolin verbucht sind, sollte dies kurz per Mail an Frau Müllermitgeteilt werden, so dass die vorbehaltliche Anmeldung in eine "vorbehaltslose" übergeht.

  • 6. Kann eine Anmeldung zum Praxissemester erfolgen, wenn nach einem Fachwechsel ein Lehramtsfach im 3. und das andere im 1. Semester studiert wird?

    Eine Anmeldung zum Praxissemester ist in diesem Fall nicht möglich.

    Dieses Vorgehen ist notwendig, da zu viele Studierende einen Fachwechsel nach dem zweiten Semester vollziehen.

    Es gibt jedoch die Möglichkeit, auf der Nachrückerliste registriert zu werden. In dieser Liste werden nur Ihre Daten erfasst, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Dies erfolgt automatisch über das Onlineformular nach Angabe der Fachsemester. Sollten Studierende mit gleicher Fächerkombination vom Praxissemester zurücktreten, könnte das Praktikumsamt Sie zu einem vorgezogenen Praxissemester anfragen. Dies geschieht jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle Voraussetzungen vollständig vorhanden sind.

    Eine reguläre Anmeldung zum Praxissemester sollte im 3. Fachsemester des am weitesten zurückliegenden Faches erfolgen,  jährlich vom 15.10. bis 31.10. für das darauffolgende Schuljahr.

  • 7. Was muss beim Praxissemester beachtet werden, wenn Zweitfach/Doppelfach Musik, Kunsterziehung oder katholische Religionslehre studiert wird?

    Die erforderlichen 20 Leistungspunkte bzw. 40 Leistungspunkte bei Doppelfach sind über eine Leistungspunkteübersicht (mit Unterschrift und Stempel des jeweiligen Prüfungsamtes) aus dem Fach Musik, Kunsterziehung oder Katholische Religionslehre im Praktikumsamt für Lehrämter zur Anmeldung zum Praxissemester – Stichtag: 31.10. eines jeden Jahres – per E-Mail einzureichen. 

    NUR Zweifachstudium: Das verbuchte Eingangspraktikum sowie die Leistungspunkte der Erziehungswissenschaft und des ersten Fachs sind vom Praktikumsamt über Friedolin einsehbar und müssen nicht gesondert nachgewiesen werden. 

    Doppelfach Kunst oder Musik: neben der Leistungspunkteübersicht des Faches ist eine weitere Leistungspunkteübersicht für die erziehungswiss. Module (wird vom ASPA ausgestellt) im Praktikumsamt per E-Mail bis 31.10. des Jahres der Anmeldung einzureichen.

    Nach Beendigung des Praxissemesters ist der Nachweis der abgeschlossenen Fachdidaktik im Praktikumsamt für Lehrämter einzureichen, so dass das Praxissemester als vollständig absolviert an das LPA gemeldet werden kann.

    Zweithörerschein in Doppelfach Kunsterziehung, Doppelfach Musik:
    Studierende mit Doppelfach Kunsterziehung oder Musik beantragen einen Zweithörerschein im SSZ (Studierenden-Service-Zentrum der FSU Jena) und wenden sich mit diesem an das URZ (Universitätsrechnenzentrum), Ernst-Abbe-Platz 4. Dort erhalten sie einen URZ-Login in der Rolle eines Zweithörers. Damit können sie sich über Friedolin zu den Lehrveranstaltungen der Erziehungswissenschaft und den Begleitmodulen im Praxissemester anmelden. Die anschließende Prüfungsanmeldung erfolgt persönlich über das ASPA (Akademisches Studien- und Prüfungsamt), Carl-Zeiß-Platz 1, 07743 Jena.

    Den generellen Ablaufplan für das Doppelfach Kunsterziehung finden Sie auf der Seite des ASPA,  » hier

  • 8. Informationen zu Erste-Hilfe-Schein und Rettungsschwimmerabzeichen für Sportstudierende.

    Erste-Hilfe-Schein
    Der Erste-Hilfe-Schein muss bei einer anerkannten Institution (DRK o.ä.) absolviert werden. Er darf nicht älter als zwei Jahre sein. Der Kurs muss mind. neun Unterrichtseinheiten (UE) umfassen.

    Fragen
    Bei Fragen zum Erste-Hilfe-Schein ist Frau Seelheim (Sekretariat Sportmedizin) Ansprechpartnerin.

    Rettungsschwimmer-Bescheinigung
    Für das Praxissemester wird ein aktuelles Rettungsschwimmerabzeichen entsprechend des Standards des Abzeichen Silber der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft benötigt.

    Bis wann sind die Bescheinigungen abzugeben?
    Das Rettungsschwimmerabzeichen und der Erste-Hilfe-Schein müssen bis 31.10. des Jahres der Anmeldung zum Praxissemester in Friedolin verbucht sein. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig an  das Prüfungsamt der Sportwissenschaft (Frau Linß).

    Um nicht unnötig in Verzug zu geraten, empfehlen wir deshalb, sich rechtzeitig und selbständig bezüglich entsprechender Kurse zu informieren!

  • 9. Kann eine Praktikumsschule selbstständig gesucht werden?

    Nein, sofern diese in Thüringen sein soll. Die Schulzuweisung für das Bundesland Thüringen erfolgt ausschließlich durch das Praktikumsamt für Lehrämter der FSU Jena. Auf dem Anmeldeformular können jedoch Schulwünsche geäußert werden. Eine Rechtsverbindlichkeit besteht nicht.

    Es besteht die Möglichkeit, das Praxissemester an einer Schule außerhalb Thüringens zu absolvieren. Diese muss jedoch selbstständig gesucht und eine Bestätigung der Schulaufnahme im Praktikumsamt bis Mai für das 1. Schulhalbjahr (WS) und bis November für das 2. Schulhalbjahr (SoSe) eingereicht werden. Das Vorhaben, das Praxissemester außerhalb Thüringens zu absolvieren, sollte bereits bei der Anmeldung vermerkt werden. In diesem Fall wird keine Schule in Thüringen gesucht. Die Anwesenheit an den universitären Veranstaltungen im Praxissemester jeden Freitag ist Pflicht.

  • 10. Kann das Praxissemester an einer Beruflichen Schule absolviert werden?

    Ja, das Praxissemester kann auch an einem beruflichen Gymnasium absolviert werden. Lehramtsstudierende auf Gymnasium können laut Staatsprüfungsordnung ThürEStPLGymVO §4 Absatz 4 ihr Praxissemester auch an einer Regelschule oder einem beruflichen Gymnasium absolvieren.

  • 11. Kann das Praxissemester außerhalb Thüringens absolviert werden?

    Ja. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die universitären Begleitveranstaltungen an den Freitagen verpflichtend sind.

    Eine Schulsuche erfolgt für das 1. oder 2. komplette Schulhalbjahr. Sie sind für die Schulsuche eigenverantwortlich. Eine Bestätigung der Schule muss bis Mai des Folgejahres für das 1. Schulhalbjahr (WS) und bis November für das 2. Schulhalbjahr (SoSe) nach der Anmeldung zum Praxissemester vorliegen. Die Schulart ist Ihrem abgestrebten Abschluss entsprechend zu wählen; keine Grund- und Berufsschulen. Es wird keine Schule in Thüringen durch das Praktikumsamt gesucht.

    Über die Bewerbungsmodalitäten zum Praxissemester in dem entsprechenden Bundesland sollte sich selbstständig informiert werden. Hinweise durch das ZLB:

    Für das Fach WR gilt: Möchten Sie das Praxissemester außerhalb von Thüringen durchführen, benötigen sie im Vorfeld die Zustimmung des FB WiWi. Wurde die Gleichwertigkeit vom FB festgestellt, erfolgt die Zustimmung auf dem Formblatt „Schulbestätigung“, welche vom Studierenden im Praktikumsamt einzureichen ist. Das Fach GRW (Sachsen) wird aufgrund der größeren Abweichungen zwischen den Curricula nicht als adäquat für das Thüringer Fach W&R eingestuft.

    Prüfen Sie, ob Sie weitere Einrichtungen einbeziehen müssen, eine eigenständige Schulsuche ist nicht immer möglich! Bsp. SachsenExterner Link und Sachsen-AnhaltExterner Link

    Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt ebenso vom 15. bis 31.10. über unser Formular auf der Homepage. Trotzdem sollten bei dieser 3 Bereiche in Thüringen ausgewählt werden. (Zur Sicherheit, falls keine Schule in einem anderen Bundesland gefunden wird.) Im entsprechend Feld ist anzugeben, ob Interesse an einem Praxissemester in einem anderen Bundesland besteht und ob bereits eine Kontaktaufnahme zu einer Schule erfolgt ist.

    Bitte beachten Sie für Ihre persönliche Planung, dass Sie alle entstehenden Fahrkosten selbst tragen müssen. Sie sind in der Regel Montag bis Donnerstag an der Schule und freitags an der Uni, um die Begleitveranstaltungen zum Praxissemester besuchen zu können, welche Pflichtveranstaltungen sind.

  • 12. Kann das Praxissemester im Ausland absolviert werden?

    Ja, dies wird sogar ausdrücklich begrüßt, da es eine hervorragende Möglichkeit bietet, Auslandserfahrung zu sammeln und 30 Leistungspunkte zu erhalten. Nähere Informationen können auf unserer Homepage zum Praxissemester im Ausland eingesehen werden.

    Die Bewerbungen sollten rechtzeitig, mindestens 3 Semester vor dem geplanten Aufenthalt an geeignete Schulen geschickt werden. Zu beachten ist hierbei auch die Zeitschiene für ein Praxissemester im Ausland.

Fragen zur Zuweisung und während des Praxissemesters

  • 13. Wie und wann erfolgt die Zuweisung an eine Praktikumsschule und wie wird darüber informiert?

    Vorrangig werden die Studierenden, die alle Voraussetzungen erfüllen, nach den Wunschangaben des Onlineformulars berücksichtigt. Es können Wünsche zum Ort und Semester angegeben werden, deren Berücksichtigung jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Vorbehaltliche Anmeldungen werden zweitrangig berücksichtigt. Die Schulen werden im November über die Betreuungsmöglichkeiten ihrer Schule von Praxissemesterstudierenden für das darauffolgende Schuljahr angefragt. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Schulkapazitäten, sozialen Härtefällen sowie Wunschangaben der Studierenden. Mit der Zuteilung wird im Januar nach der Anmeldung begonnen. Die Zuweisung ist in der Regel im März/April des Folgejahres abgeschlossen. Die Studierenden werden darüber per E-Mail informiert. Auf der Homepage des ZLB wird die Zuteilungsliste über Angabe der Matrikelnummer, Lehramtsfächer, Semester des Praxissemesters, Kontakt sowie Vorstellungstermin der Schulen veröffentlicht.

    Es wird darum gebeten, sich selbstständig über Telefonnummern und Homepages der Praktikumsschule im Internet zu informieren.

  • 14. Welche Anlaufstellen gibt es bei Problemen in der Schule?

    Zuerst sollte immer versucht werden das Problem mit dem/r Mentor/in der Schule zu lösen. Hierbei können auch die/der Verantwortliche(n) für Ausbildung (VfA) beteiligt werden. Meist handelt es sich um kleine Missverständnisse, die schnell aus dem Weg geräumt werden können. Sollten weiterhin Probleme bestehen, kann sich gern an die Berater:innen des ZLB gewendet werden. Wir vermitteln Wissen und Fertigkeiten zur Verbesserung der Kommunikation im Sinne einer "Hilfe zur Selbsthilfe" und treten im Bedarfsfall  mit den Beteiligten in Kontakt, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

    Kontakt: beratung.zlb@uni-jena.de

  • 15. Wie lange muss man täglich in der Schule sein?

    Es gilt § 2 (5) PraxissemesterordnungExterner Link. Die tägliche Schulanwesenheitspflicht (Ausnahme sind die Seminartage an der FSU Jena) sollte nicht weniger als 5 Zeitstunden betragen, um den Schulalltag in seiner Gesamtheit kennenzulernen.

  • 16. Was ist zu tun, wenn während des Praxissemesters eine Erkrankung eintritt?

    Es gilt § 7 (3) PraxissemesterordnungExterner Link. Im Falle einer Krankheit ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen und immer das Praktikumsamt per E-Mail mit zu informieren. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, legen Sie ein ärztliches Attest spätestens am darauf folgenden Arbeitstag vor und senden eine Kopie ihres Attests auch per E-Mail an das ZLB.

    Sollte die Erkrankung einen Freitag betreffen, an dem eine Begleitveranstaltung stattfindet, informieren Sie bitte ihre:n Dozierende:n vor der Veranstaltung und sprechen Sie eventuelle Ersatzleistungen ab. Da in den Begleitveranstaltungen Anwesenheitspflicht herrscht, benötigen Sie ein Attest. Dieses reichen Sie per Mail unter zlb@uni-jena.de ein (soweit noch nicht geschehen). 

  • 17. Was muss ich beachten, wenn ich längere Zeit ausfalle bzw. erkrankt bin?

    Fehlzeiten im Umfang von insgesamt weniger als 3 Wochen haben i.d.R. keinen Einfluss auf die Erbringung der geforderten Leistungen im Praxissemester.  

    Überschreiten die Fehlzeiten 3 Wochen, soll die Zeit nach Maßgabe der schulorganisatorischen Möglichkeiten in Absprache mit dem Ausbildungsverantwortlichen, dem Schulleiter und dem Praktikumsamt des ZLB nachgeholt werden. 

    Überschreiten ihre Fehlzeiten im Praxissemester insgesamt 8 Wochen, ist das Praxissemester zum nächst möglichen Zeitpunkt nachzuholen, wobei bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden können. 

    Wenden Sie sich in Fällen, in denen Fehlzeiten mehr als 3 Wochen umfassen, an Frau Müller (praktikumsamt@uni-jena.de), um Ihre Möglichkeiten zu sondieren. 

  • 18. Wie und wann wird eine Freistellung angezeigt?

    „Das Fernbleiben während der schulpraktischen Ausbildung ist von den
    Studierenden unter Angabe der Gründe unverzüglich der Praktikumsschule und der Hochschule anzuzeigen.“ (ThürEStPLGymVO)/(ThürEStPLRSVO) 

    §7(1) Praxissemesterordnung regelt die Freistellung im schulpraktischen Ausbildungsteil aus "wichtigem Grund".

    Freistellungen aus wichtigen Gründen, die den schulpraktischen Ausbildungsteil betreffen, sind durch die Schulleitung zu genehmigen.

    Freistellungen aus wichtigen Gründen, die die Auftaktveranstaltungen und die Begleitseminare betreffen, sind im Vorfeld von den jeweiligen Dozierenden einzuholen. 

    Informieren Sie die Hochschule über das ZLB (zlb@uni-jena.de) über Ihre Freistellung.

     

  • 19. Wie oft darf während des Praxissemesters unentschuldigt in der Schule gefehlt werden?

    Ein Fernbleiben der Schule bedarf immer einer Begründung (Krankheit, Freistellung). Abwesenheiten sind unverzüglich bei der Schulleitung oder von Beauftragter anzuzeigen. 

    Auszug aus der Praxissemesterordnung § 10 (2): "Haben Studierende im Praxissteil des Praxissemesters mehr als drei Tage ohne Genehmigung des Schulleiters oder seines Beauftragten gefehlt, gilt das Praxissemester als erstmals nicht bestanden."

  • 20. Kann während das Praxissemesters eine Beurlaubung erfolgen?

    Nein. Das Praxissemester ist ein integraler Bestandteil des Studiums. Während des ca. 5-monatigen Praxissemesters werden 30 Leistungspunkte erworben.

  • 21. Können während des Praxissemesters weitere Studienleistungen absolviert werden?

    Grundsätzlich können im Praxissemester zusätzliche Studienleistungen erbracht werden. Zu bedenken ist, dass bereits 4 Module mit 5 Prüfungsleistungen parallel zur Praxis abgelegt werden müssen. 

    Der Aufwand im Praxissemester ist bereits hoch, so dass zusätzliche Prüfungsleistungen kaum realisierbar werden. Es besteht täglich von Montag bis Donnerstag eine mind. 5-stündige Anwesenheitspflicht an der Schule.

    Wenn Sie parallel zum Praxissemester Lehrveranstaltungen/ Module absolvieren, müssen Sie sicherstellen, dass dies nicht mit Ihren Verpflichtungen im Praxissemester kollidiert. Eine Freistellung von der Schule oder den Begleitveranstaltungen des Praxissemesters zur Durchführung von zusätzlichen Modulleistungen schließt sich aus.

  • 22. Wann erfolgt die Anmeldung zu den Begleitveranstaltungen und Begleitprüfungen des Praxissemesters an?

    Die Anmeldung zu den Begleitmodulen geschieht i.d.R. ca. 3 Wochen vor Beginn des Praxissemesters, je nachdem wann der Semesterwechsel in Friedolin stattfindet. Die Prüfungsanmeldung erfolgt immer ab Vorlesungsbeginn für 6 Wochen. Die Anmeldungen zu den Begleitprüfungen ist in diesem Zeitraum unbedingt vorzunehmen, da eine nachträgliche Prüfungsanmeldung nur auf Antrag über die jeweiligen Prüfungsämter geregelt werden kann.

    Prüfungsablegungen zu den Modulen in den darauffolgenden Semestern sind an erschwerte Bedingungen geknüpft, da die Fragestellungen an Praxisbezüge gekoppelt sind. Folgende Prüfungsleistungen müssen angemeldet werden:

    1) Einführung in die Schulwirklichkeit
    2) Schulpädagogik
    3) Pädagogische Psychologie
    4) Fachdidaktik des ersten Lehramtsfachs und
    5) Fachdidaktik des zweiten Lehramtsfachs.

  • 23. Wie viele Leistungspunkte umfasst das Praxissemester und wie teilen sich diese auf?

    Das Praxissemester geht mit 30 Leistungspunkten ein. Darin enthalten sind:

    • 10 Leistungspunkte auf das Modul "Einführung in die Schulwirklichkeit" (hier ist die Praxiszeit an der Schule inbegriffen),
    • 10 Leistungspunkte auf das Modul der Erziehungswissenschaften "Diagnostizieren-Beraten-Innovieren-Evaluieren" / "Schulpraktische Studien" (beachten Sie, das Modul besteht aus 2 Teilmodulen Schulpädagogik und pädagogische Psychologie, wo jeweils eine Prüfungsanmeldung vorgenommen werden muss!), sowie
    • 5 Leistungspunkte für die Fachdidaktik des ersten Lehramtsfaches und
    • 5 Leistungspunkte für die Fachdidaktik des zweiten Lehramtsfaches
  • 24. Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zu den Begleitmodulen der Erziehungswissenschaften?

    Bei Fragen zum Teilmodul pädagogische Psychologie ist Frau Burkhardt zu kontaktieren und zur Schulpädagogik Frau Gebhard.

  • 25. Was passiert, wenn nach dem Praxissemester noch ein Fachwechsel vorgenommen wird?

    In diesem Fall muss der praktische Anteil sowie das Begleitmodul des Praxissemesters im betreffenden Fach nachgeholt werden. In der Regel reichen zwischen 4 und 6 Wochen aus, um die vorgeschriebenen Stunden zu hospitieren und eigenen Unterricht durchzuführen. Genaue Absprachen hierfür sind mit dem entsprechenden Modulverantwortlichen oder Studienfachberater/in oder Fachbereich Didaktik des neuen Faches und Frau Müller vom Praktikumsamt zu treffen. Zum Nachholen bietet sich die vorlesungsfreie Zeit an: entweder im 1. Schulhalbjahr zwischen August und Mitte Oktober oder im 2. Schulhalbjahr zwischen Mitte Februar und Ende März.

  • 26. Was passiert, wenn nach dem Praxissemester ein Abschlusswechsel von Regelschule zu Gymnasium oder Gymnasium zu Regelschule vollzogen wird?

    Das Praxissemester sowie das Eingangspraktikum werden vollständig anerkannt. Hierfür ist per E-Mail Frau Müller zu kontaktieren, welche sowohl das Eingangspraktikum als auch das Praxissemester in Friedolin umbucht.