Auslandsstudium für Studierende mit geringeren Chancen
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena setzt sich dafür ein, dass Studierende unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, chronischer oder psychischer Erkrankung, familiärer Verpflichtungen oder sozioökonomischem Hintergrund gleichberechtigt ihrem Studium nachgehen können. Dazu zählt auch die Möglichkeit, ein Auslandsstudium zu absolvieren und so wertvolle Erfahrungen sammeln zu können.
Auf dieser Seite sollen Studierende mit geringeren Chancen einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Informations- und Unterstützungsangebote erhalten.
Zu Studierenden mit geringeren Chancen zählt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) folgende Personen:
- Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr
- Studierende und Graduierte mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Erwerbstätige Studierende
- Studierende und Graduierte, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kindern durchführen
Im Rahmen eines Erasmus+-Aufenthalts besteht für Studierende mit geringeren Chancen die Möglichkeit, eine Zusatzförderung (Top-Up) zu den anfallenden Mehrkosten zu beantragen.
Einen Antrag für Sonderförderung erhalten Sie im Internationalen Büro der Universität Jena. Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.
Zudem findet am 27.06.22 eine Infoveranstaltung des Internationalen Büros für Studierende mit geringeren ChancenExterner Link statt.
Studierende mit Kind/ern
Erasmus-Studierende, die ein oder mehrere Kinder ins Ausland mitnehmen, können zusätzlich 250 Euro im Monat ("Social Top-up") erhalten. Mit der Bewerbung um eine Erasmus-Förderung kann auch dieses Top-up beantragt werden.
Weitere Informationen für Studierende mit Kind/ern finden Sie hier:
https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/Externer Link
Studierende mit Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte mit einem festgestellten GdB von 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten eine Zusatzförderung von 250€ im Monat.
Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Im Projekt 2022 wird die Zielgruppe um zwei weitere Gruppen erweitert. Hinzu kommen Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen) und erwerbstätige Studierende. Diese können ebenfalls eine Zusatzförderung beantragen.
Erläuterungen
Als Erstakademiker:innen zählen Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen beide über keinen Abschluss einer Hoch-oder Fachhochschule verfügen.
Bei Erwerbstätigen Studierende muss die Erwerbstätigkeit mindestens sechs Monate fortlaufend mit
zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein, der monatliche Erwerb über
450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat
aufaddiert). Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt
werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Mehr Informationen gibt es hier: Ehrenwörtliche Erklärung „Fewer Opportunities“pdf, 446 kb